

Informationen zum Jagdaufseher-Kurs vom NÖ. Jagdverband in der
Bezirksgeschäftsstelle Mödling
Jagdaufseherprüfung:
Zwecks Zulassung zur Nö. Jagdaufseherprüfung sind folgende Erfordernisse nachzuweisen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit EWR-Staat
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Gültige NÖ Jagdkarte
- Entweder eine mindestens zweijährige praktische Verwendung im Jagddienst (Berufsausübung) oder eine mindestens fünfjährige praktische Betätigung in allen im Laufe des Jagdjahres sich ergebende Erfordernisse des Jagdbetriebes und der Wildhege; dieser Nachweis ist im 1. Fall durch ein Dienstzeugnis, im 2. Fall durch eine Bescheinigung jenes Bezirksjägermeisters zu erbringen, in dessen Bereich der Prüfungswerber die Jagd ausgeübt hat.
- gültige Jagdkarte während der gesamten Zeit der oben angeführten praktischen Betätigung von mindestens zwei bzw. mindestens fünf Jahren (Einzahlungsdatum der Jagdkarte wird Tag genau berücksichtigt; bitte überprüfen, ob ausreichend!)
Für Prüfungsweber, die außerhalb von Niederösterreich wohnhaft sind, ist zur Prüfungszulassung das Amt der Nö. Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, 02742/9005-12 830 zuständig; sonst die zuständige BH.
Weitere Auskunft zum Jagdaufseher Kurs:
August Fahrecker
Tel.0664 3001641
NÖ Landesjagdverband
Bezirksgeschäftsstelle Mödling
2380 Perchtoldsdorf / Elisabethstr. 20