Information der Bezirkshauptmannschaft Mödling

Hundehalter haben eine besondere Verantwortung für ihre Hunde
gegenüber
den frei lebenden Tieren.
Hundehalter, die ihre Verwahrungs- und
Aufsichtspflicht gegenüber ihren Hunden
vernachlässigen, sodass diese im Jagd-gebiet wildern, revieren bzw. herumstreunen,
machen sich gemäß § 135 Abs. 1, Ziffer 9 des NÖ Jagdgesetzes 1974
strafbar und können wegen dieser Verwaltungsübertretung mit bis zu € 20.000.- bestraft werden.

Um solche Rechtsfolgen sicher zu vermeiden:

HUNDE AN DIE LEINE !