Informationen zur ASP

Sehr geehrte Waidkameradinnen und Waidkameraden!

In den letzten Tagen des alten Jahres kamen noch dramatische Neuigkeiten auf uns zu. Offensichtlich wurde die Ausbreitung der ASP in manchen unserer Nachbarländer etwas unterschätzt. Das Bundesministerium für Soziales und Gesundheit hat sich daher gezwungen gesehen,  Österreich zum Revisionsgebiet zu erklären.

Die damit verbundenen Auflagen sind sicher bereits bekannt, ich möchte sie aber trotzdem noch einmal wiederholen:

§1. Auf Grund des Ausbruches der ASP in Wildschweinen in Nachbarstaaten wird das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich als Revisionsgebiet festgelegt.
§2. (1) Im Revisionsgebiet sind alle verendet aufgefundenen Wildschweine der Behörde zu melden. Diese hat unverzüglich zu veranlassen, dass

  1. amtliche Proben aller gemeldeten Tiere entnommen und an die AGES Mödling (Referenzlabor für ASP) übermittelt werden,
  2. eine entsprechende Kennzeichnung des Fundortes d.h. Aufnahme der Koordinaten mit dem Handy, erfolgt.


Das bedeutet, dass wir als Jägerinnen und Jäger um Mithilfe ersucht werden.

Verendet aufgefundenes Schwarzwild soll:

  1. wenn es die Größe zulässt, nicht aufgebrochen, zur AGES nach Mödling gebracht werden
  2. wenn das Stück nicht transportiert werden kann, bitte zu einer Stelle bringen wo LKW zufahren können und die SARIA (02272/6427155) verständigen, die dann den Abtransport organisiert.


Aufgrund unseres Wissens und unserer Präsenz in den Revieren sind wir prädestiniert die Behörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Ich ersuche alle Jägerinnen und Jäger mit zu helfen die ASP eine, für Wild- und Hausschweine, tödliche Seuche hintanzuhalten. Wir können mit unserer Arbeit für die Gesamtbevölkerung die Jagd in einem sehr positiven Licht darstellen.

Auch mit der Freigabe von Nachtzielgeräten zur Bejagung von Schwarzwild erhofft sich der Gesetzgeber positive Auswirkung auf die Eindämmung der ASP und einen Rückgang der Wildschäden. Die nächste Zukunft wird zeigen ob diese Hoffnung berechtigt war.